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Informationen zur neuen VAwS-NRW

"Bestehende Anlagen, die der erstmaligen Prüfpflicht unterliegen (ab 1 bzw. 10m³) und bisher nicht geprüft wurden, müssen einer Sachverständigenprüfung unterzogen werden.

Durch die neue VAwS wurde die Prüfpflicht von Anlagen neu geregelt.
Infolge dieser Änderung werden viele bestehende Anlagen, sowohl im privaten, als auch im gewerblichen Bereich prüfpflichtig. Hierzu zählen insbesondere die zahlreichen oberirdischen Heizöltankverbrauchertankanlagen, die nunmehr zumindest einer Inbetriebnahmeprüfung bedürfen und die gewerblich genutzten oberirdischen Tanks mit einem Volumen zwischen 10-40 m³ die zukünftig wiederkehrend prüfpflichtig sind."

Hierbei entspricht 1m³ = 1000 Litern. Das bedeutet also, dass alle Tankanlagen ab 1000 Litern in NRW zumindest einmalig geprüft werden müssen.

Laden Sie den kompletten Text im Downloadbereich runter.

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